Seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten. Der Grund: Die eingeatmeten Fasern können Lungenkrebs verursachen. In den Jahrzehnten davor sind hierzulande Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien verbaut worden. Ein Großteil davon steckt auch heute noch in Dach- und Fassadenplatten oder verbirgt sich irgendwo in den Gebäuden. test.de hilft beim Aufspüren.
Dass die Altlasten in unserer Umwelt noch so häufig zu finden sind, ist nicht verwunderlich. Asbestfasern waren in den 60er bis 80er Jahren ein beliebtes Material. In Kombination mit Zement ließen sich daraus vielfältige stabile Formen herstellen. Unbrennbar, hitzebeständig, isolierend, chemisch stabil – die typischen Eigenschaften der Silikatmineralien sorgten für zahlreiche weitere Anwendungsgebiete, vom Bremsbelag im Auto bis zur Abdichtung des Heizofens. Erst als die Nebenwirkungen des Asbestbooms immer offenkundiger wurden, begann langsam der Abschied von den gefährlichen Materialien. Vor allem bei Arbeitern, die oft ohne wirksamen Schutz asbesthaltige Materialien hergestellt oder verarbeitet hatten, kam es immer häufiger zu Asbestose- und Krebserkrankungen, die eindeutig durch Faserfeinstaub verursacht worden waren. Dies führte schließlich zum Verbot.
Tipp: Sie finden in diesem kostenlosen Special mit seinen Unterartikeln umfassende Informationen rund um das Thema „Asbest“.
Erschreckend häufig sind Asbestmaterialien auch heute noch in Häusern und Wohnungen zu finden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) warnte im Jahr 2016: Schätzungsweise befänden sich noch „80 Prozent der ursprünglich verwendeten asbesthaltigen Bauteile im heutigen Gebäudebestand.“ Auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) diskutierten 170 Expertinnen und Experten im Juni 2016. Ihr Fazit: Viele Fragen seien noch unbeantwortet und wichtige Aufgaben noch offen. „Angesichts der vielfältigen Verwendungsformen von Asbest und der großen Zahl derer, die potenziell mit solchen Materialien in Berührung kommen, ist hier ein langer und mühsamer Weg erkennbar.“
Hier einige wichtige Beispiele für mögliche Asbestbelastungen:
Asbesthaltige Materialien fachgerecht zu sanieren und zu entsorgen, muss nicht extrem teuer sein. Verwitternde Blumenkästen oder als Beetabtrennung genutzte Platten aus Faserzement können Hobbygärtner zum Beispiel selbst staubdicht in Kunststofffolie verpacken und zur nächsten Annahmestelle transportieren. Problematischer sieht es mit größeren Bauteilen aus. Denn die Fasern sind nur solange sicher im Zementmaterial gebunden, wie die Produkte unzerstört bleiben. Eigentümer dürfen die Demontage zwar prinzipiell in die eigene Hand nehmen, aber nur vorsichtig. Im eigenen Interesse und mit Rücksicht auf Nachbarn und Umwelt müssen zum Beispiel die Platten angefeuchtet, möglichst im Ganzen demontiert und korrekt bei einer Asbest-Annahmestelle entsorgt werden. In allen Zweifelsfällen gilt: Fragen Sie Ihr kommunales Umweltamt.
Je aufwendiger die Arbeiten, desto empfehlenswerter ist der Einsatz professioneller Asbestsanierungsfirmen. Vor allem, wenn die Fasern in den Produkten nicht fest, sondern nur schwach gebunden sind, ist deren Erfahrung und Ausrüstung unverzichtbar. Oft ist die Sanierung sogar einfacher als man denkt: So kann eine spezielle Kunststofffolie, in die Arbeitshandschuhe eingearbeitet sind („glove bag“), wie ein kleines Zelt über die Gefahrstelle gestülpt werden, so dass bei der Demontage kein Asbestfeinstaub in die Wohnungsluft gelangt.
Wird schwach gebundenes Asbest unwissentlich oder aus Kostengründen unsachgemäß entfernt, drohen Gesundheitsgefahren. Ist zum Beispiel Cushion-Vinyl mit dem Untergrund verklebt, wirkt die Asbestpappschicht beim Herausreißen wie eine Sollbruchstelle. Millionen von Fasern, die nur relativ schwach in der Pappe gebunden sind, gelangen dann in die Luft. Werden die Kleber- und Pappreste anschließend noch weggeschliffen, ist der schlimmste Fall eingetreten. So weit darf es nicht kommen. Deshalb kann die Lösung nur heißen: Rechtzeitig und richtig handeln. Die Tipps der Stiftung Warentest helfen weiter.
Dieses Special erschien erstmals am 13. September 2012 auf test.de. Es wurde am 5. Januar 2017 komplett aktualisiert.
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Beim Hersteller (Braun) wurde ich auf DeLonghi verwiesen und die können laut ihren Aussagen zu Anfang der 90er keine Angaben machen, da diese Sparte Bügeleisen damals noch nicht zu ihnen gehörte und ihnen somit keine Daten vorliegen. Mein Bügeleisen funktioniert tadellos, ich möchte also eigentlich auch kein Neues und werde jetzt quasi gezwungen, wenn ich kein Risiko eingehen möchte, ein Neues zu kaufen. Mal abgesehen davon, dass ich auch regelmäßig Kinder und Babywäsche und Mundschutzmasken damit bügle und das Risiko was daraus resultiert für meine Kinder, gar nicht abschätzen kann. Ich finde das wirklich ärgerlich ,dass der Hersteller Braun sich das so einfach macht.
@jane80: Das Verbotsjahr hilft hier nur bedingt weiter. In vielen Branchen hat der Umstellungsprozess schon viel früher begonnen. Denn die Gesundheitsgefahren waren ja bereits deutlich früher schon bekannt. Es ist recht wahrscheinlich, dass die Elektrogerätebranche bereits vor 1983 Abschied von Asbest genommen hat. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Wenn es eine Markenfirma ist, besteht eine gute Chance, dass der Kundendienst eine hilfreiche Antwort geben kann. Falls diese unserer Infos widersprechen sollte, bitten wir um Mitteilung. (MK, RN)
Ich habe nach wie vor ein Bügeleisen von kurz nach der Wende also um 90/91 in Gebrauch. Da ich nicht weiß, ob ich Marken nennen darf, möchte u v einfach nur erwähnen das es ein Markenbügeleisen und st. Herstellungsland ist mit Spanien angegeben. Wie sicher ist sie Jahresangabe 1983 in ihrem Artikel für Elektrogeräte? Da ich sonst immer 1993 lese.
@AltesHaus2020: Eine Liste von Firmen, die asbesthaltige Baumaterialien ausgeliefert haben, können wir Ihnen nicht anbieten. In unserem Spezial zum Asbest finden Sie aber umfangreicht Informationen und Tipps zum Sanieren der asbestbelasteten Häuser. Für individuelle Anfragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Umweltberatungsstellen der Verbraucherzentralen und die örtlichen Gesundheitsämter zur Verfügung. (spl)
Kommentar vom Autor gelöscht.
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